Termine 2025
- 31.05.2025 von 09:00 bis 11:00 Uhr
- 02.08.2025 von 09:00 bis 11:00 Uhr
- 16.08.2025 von 09:00 bis 11:00 Uhr
- 23.08.2025 von 09:00 bis 11:30 Uhr
>> Spätester Zeitpunkt, um das Standblatt zu lösen, ist 20 Minuten vor publiziertem Schiessende.
Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
- Dienstbüchlein;
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
- Amtlicher Ausweis;
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
- Persönlicher Gehörschutz (Pamir).
Programm & Auszeichnungstabelle
Das Schiessen inkl. 20 Schuss Munition ist gratis. Probeschüsse (Kaufmunition!) sind unlimitiert erlaubt.

Bestanden oder wiederholen?
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und dabei nicht mehr als drei Nuller geschossen wurden. Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.
Bei Erreichen einer gewissen Punktzahl gibt es eine Anerkennungskarte:

Wenn man je 8 Anerkennungskarten vom Feldschiessen und vom Obligatorischen in derselben Disziplin (z.B. 300m) erhalten hat, kann man diese gegen eine Feldmeisterschaftsmedaille eintauschen.
SSV Reglement, Stand 2020 || SSV-Formular fo-1102102-d, Stand 2021
2025 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung
Lt und Oblt haben die Wahl zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Metern (Sturmgewehr) oder 25 Metern (Pistole). Falls Sie die Schiesspflicht auf 25 Meter nicht bestehen, müssen Sie das obligatorische Programm auf 300 Metern absolvieren.
Frist
Die Schiesspflicht muss bis zum 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
Die genauen Schiessdaten können Sie den lokalen Publikationsorganen oder dem Internet entnehmen. Mehr dazu unter diesem Link: Entlassung aus der Militärdienstpflicht (PA).
Sollten Sie Fragen haben betreffend Ihrer Schiesspflicht, wenden Sie sich bitte an die kantonale Militärbehörden Ihres Wohnortes.
Übernahme der Waffe ins Eigentum
Die persönliche Waffe, das Stgw 90, kann bei der Entlassung aus der Armee ins Eigentum übernommen werden, wenn:
- ein gültiger Waffenerwerbsschein (nicht älter als 6 Monate) vorgewiesen wird und
- in den letzten drei Jahren mindestens vier Bundesprogramme (Obligatorisches Schiessen/Feldschiessen) absolviert und im militärischen Leistungsausweis eingetragen wurde.
Auch in diesem Kapitel «Schiesswesen a.D.»: