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Termine 2025
Mitzunehmen zum Schiessstand
Schiess-Programm
Bestanden oder Wiederholen? (Auszeichnungstabelle)
2 Benefits
2025 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig
Generelle Fristen
Termine 2025
- 31.05.2025 von 09:00 bis 11:00 Uhr
- 02.08.2025 von 09:00 bis 11:00 Uhr
- 16.08.2025 von 09:00 bis 11:00 Uhr
- 23.08.2025 von 09:00 bis 11:30 Uhr
>> Spätester Zeitpunkt, um das Standblatt zu lösen, ist 20 Minuten vor publiziertem Schiessende.
Zum Schiessstand mitzunehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten,
- Dienstbüchlein,
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis,
- Amtlicher Ausweis,
- Persönliche Dienstwaffe (inkl. Verschluss und Magazin!),
- Persönlicher Gehörschutz (Pamir),
- Persönliches Putzzeug.
Programm
Das Schiessen inkl. 20 Schuss Munition ist gratis. Probeschüsse (Kaufmunition!) sind unlimitiert erlaubt.
Fun Fact: In den Corona-Jahren durfte das Feldschiessen zusammen mit dem Obli geschossen werden. Diese Regelung ist auch heute noch in Kraft. Wer also im laufenden Jahr das Feldschiessen noch nicht geschossen hat (Bedingung), kann anstelle der o.g. Probeschüsse fürs Obli das Programm des Eidgenössischen Feldschiessens absolvieren.

Bestanden oder wiederholen?
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und dabei nicht mehr als drei Nuller geschossen wurden. Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.
Bei Erreichen einer gewissen Punktzahl gibt es eine Anerkennungskarte:

Two Goodies
Wer seine persönliche Waffe, das Stgw 90, nach der Entlassung aus der Armee ins Eigentum übernehmen möchte, muss u.a. an den freiwilligen Schiessübungen (OP/FS) teilnehmen. (Alle Voraussetzungen)
Und wenn man je 8 Anerkennungskarten vom Feldschiessen und vom Obligatorischen in derselben Disziplin (z.B. 300m) erhalten hat, kann man diese Karten gegen eine Feldmeisterschaftsmedaille eintauschen.
SSV Reglement, Stand 2020
SSV-Formular fo-1102102-d, Stand 2021

2025 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung
Lt und Oblt haben die Wahl zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Metern (Sturmgewehr) oder 25 Metern (Pistole). Falls Sie die Schiesspflicht auf 25 Meter nicht bestehen, müssen Sie das obligatorische Programm auf 300 Metern absolvieren.
Generelle Fristen
Die Schiesspflicht muss bis zum 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
Sämtliche Schiessdaten der Schweiz finden Sie auf SAT.Admin, wo man nach Disziplin, gewünschtem Ort und Datum suchen resp. filtern kann. Jeder durchführende Verein muss die Daten jedoch auch beim Schiessstand anschlagen und publizieren.
Unter vtg.admin.ch ist nur wenig zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht (PA) geschrieben. Sollten Sie Fragen haben betreffend Ihrer Schiesspflicht, wenden Sie sich bitte an die kantonale Militärbehörden Ihres Wohnortes.
> Militärgesetz (MG)
> Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP)