Daten sind noch nicht bekannt, werden zu gegebener Zeit publiziert
Zeiten
Die Schiesszeiten sind so angegeben, dass bis zu Enpunkt geschossen wird.
Spätestes Einfinden am Schiessstand muss mindestens 20 min vor Schiessende sein.
Wer zu spät kommt dürfen wir dürfen wir nicht mehr schiessen lassen.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht mitnehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Militärischer Leistungsausweis oder Schiessbüchlein
- Persönliche Dienstwaffe mit Verschluss, Magazin und Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz (Pamir)
Schiesspflicht 2011:
2011 sind schiesspflichtig die Armeeangehörigen welche 2010 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1977. Armeeangehörige, welche 2011 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Entlassungen 2011:
(Sdt und Uof) 1977, sowie 1978 - 1981, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
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Merkblatt über Erwerb, Besitz und Übertragung von privaten Ordonanzwaffen.
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ACHTUNG:
Die Schiessübungen der Schützengesellschaft Allschwil finden NICHT auf dem Basler Schiessstand Allschwilerweiher statt; die Gemeinde Allschwil verfügt über einen eigenen Schiessstand (vgl. Anfahrtsskizze).
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